Corona-Regeln in der Franz-Kühn-Halle ab dem 27.11.2021

27. November 2021

Im Augenblick kann man bei der Entwicklung auf dem Coronafeld keine eindeutige Vorhersage machen, ob unsere Handballer noch lange ihre Spiele in gewohntem Rahmen durchführen können. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden die Partien unterhalb der dritten Ligen schon bis zum 31.12.21 ausgesetzt. In den anderen Bundesländern gehen die Verbände unterschiedlich vor.

In Baden-Württemberg wurde eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht und heute (27.11.) noch um die Corona-Verordnung Sport ergänzt:

Folgende Regeln gelten ab heute (27.11. - bis auf Widerruf) in der Franz-Kühn-Halle (und den anderen Spielhallen der HSG Ettlingen):

 

Grundsätzlich gilt:

  • Nur immunisierte und genesene Personen dürfen die Franz-Kühn-Halle betreten (es werden alle Personen am Eingang geprüft)

 

Die 2G+ -Pflicht  gilt für:

  • alle Zuschauer
    (hierfür muss ein gültiges Impfzertifikat und ein offizieller Testnachweis (nicht älter als 24h) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48h) am Eingang vorgelegt werden)

 

Die 2G-Pflicht gilt für:

  • aktive Sportler*innen
  • aktive Trainer*innen, Betreuer*innen
  • alle für ehrenamtlich Tätige bei denen direkte Kontakte untereinander und zu externen Personen nicht ausgeschlossen werden können (Trainer*in, Schiedsrichter*in, Helfer*in (Zeitnehmer, Bewirtung, Kasse, Orga), die sich ehrenamtlich engagieren.

 

Einzige Ausnahmen (d.h. kein 2G oder 2G+):

  • Schwangere Frauen (Schwangerschaft muss nachgewiesen werden, sofern man es nicht schon sieht) => Schwangere benötigen jedoch einen Schnelltest von einem öffentlichen Testzentrum (oder bringen einen ungebrauchten Schnelltest mit und testen sich in Gegenwart eines volljährigen HSG-Verantwortlichen vor Ort)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen (Nachweis muss vorgelegt werden) => auch diese benötigen einen Schnelltest von einem öffentlichen Testzentrum (oder bringen einen Test mit und testen sich in Gegenwart eines volljährigen HSG-Verantwortlichen vor Ort)
  • Schüler unter 18 Jahren gelten aufgrund der Testung in der Schule weiterhin als immunisierte Personen. Sowohl als Sportler, als auch als Trainer oder Zuschauer.

 

Am Eingang der Franz-Kühn-Halle werden alle Personen überprüft. Nur wer den Vorschriften entspricht, darf die Halle betreten.

In der gesamten Halle (außer auf dem Spielfeld und der Auswechselbank) gilt MASKENPFLICHT!

Diese wird auch kontrolliert!!

Wer sich (wiederholt) nicht daran hält, wird der Halle verwiesen.

Ausnahme: beim Essen oder Trinken darf (muss) die Maske abgenommen werden. Dann ist allerdings ein Abstand von 1,5m einzuhalten. Alternativ kann vor der Halle gegessen oder getrunken werden.

Aktive Spieler*innen, die ggf. das Spiel vorher oder nachher noch anschauen möchten, können sich in der Halle auf die ausgezogene untere Tribüne (rechts) setzen (und dort auch die Sporttasche deponieren). Eine Vermischung von 2G- und 2G+ -Personen auf der oberen Tribüne wollen wir so gut wie möglich vermeiden.

Rückfragen zu den Regelungen können bei Frank Roth unter 0151/2645 7676 oder per Mail an frank.roth@hsg-ettlingen.de gestellt werden.