10. Januar 2022
Für den Wiedereinstieg in die Handball-Saison gelten ab Sa., den 15. Januar 2022 gemäß der aktuellen CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg (bis auf Widerruf) folgende Bestimmungen in der Franz-Kühn-Halle:
- Zugang für Zuschauer und Teilnehmer nur mit 2G+, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen einen negativen, tagesaktuellen Schnelltest oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48h Stunden ist, vorweisen.
- Die Tests müssen bei einer offiziellen Teststelle durchgeführt worden sein, eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
- Personen mit Booster-Impfung
- Personen deren vollständige Impfung nicht älter als 3 Monate ist
- Personen deren Genesen-Status nicht älter als 3 Monate ist - Schüler unter 18 Jahre gelten aufgrund der Testung in der Schule weiterhin als immunisierte Person. Für sie gelten keine 2G+-Regeln.
- Die HSG Ettlingen überprüft am Halleneingang den Impfnachweis. Hierbei sind wir gesetzlich verpflichtet, den Impfnachweis mit der CoVPassCheck-App zu prüfen und mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Deshalb bitte deshalb den Personalausweis oder Führerschein mitbringen.
- Im gesamten Innenbereich der Sporthalle gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Sonstige medizinische Masken sind NICHT mehr zulässig.
- Obige Regelungen gelten gleichermaßen alle Personen, welche die Franz-Kühn-Halle betreten wollen.
Erleichtert wird das Testen durch zwei Testzentren im direkten Umfeld der Franz-Kühn-Halle: beim Tennisclub Bruchhausen (täglich geöffnet von 11-19 Uhr) oder beim Fußballclub Bruchhausen (täglich geöffnet von 10-17 Uhr).